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Ratgeber Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung
verständlich erklärt

Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hochwasser: Ihr Haus ist Ihr größter Wert. Hier finden Sie alle wichtigen Themen rund um die Wohngebäudeversicherung – von den Leistungen über die Kosten bis zum Wechsel. Wählen Sie Ihr Thema.

Alles zur Gebäudeversicherung im Überblick

Alles rund um die Gebäudeversicherung – von den Kosten über die Leistungen bis zum Wechsel. Wählen Sie Ihr Thema:

Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung

Was kostet eine Gebäudeversicherung?

Der Beitrag hängt von Wohnfläche, Bauart, Baujahr und Standort ab. Für ein typisches Einfamilienhaus in NRW liegen die Jahresbeiträge zwischen 280 € und 700 €. Mit Elementarschutz entsprechend etwas höher. Über das Formular weiter unten erhalten Sie ein auf Ihr Objekt zugeschnittenes Angebot – meist innerhalb von 24 Stunden.

Kosten & Preisfaktoren im Detail

Welche Schäden sind in der Gebäudeversicherung versichert?

Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarereignisse (Hochwasser, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch). In einem guten Tarif zusätzlich enthalten: grobe Fahrlässigkeit (eigenes oder fremdes Versehen) sowie Neuwert-Ersatz statt Zeitwert.

Alle Leistungen im Überblick

Was deckt die Gebäudeversicherung NICHT ab?

Bewegliches Inventar wie Möbel, Kleidung oder Elektronik – das gehört in die Hausratversicherung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Verschleiß, vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Kriegs- und Kernenergie-Ereignisse. Grobe Fahrlässigkeit ist nur dann gedeckt, wenn der entsprechende Tarifbaustein gewählt wurde.

Versichert & nicht versichert im Detail

Welche Versicherungssumme brauche ich für mein Haus?

Maßgeblich ist nicht der Markt-, sondern der Neubauwert – klassisch über den Wert 1914 berechnet, in modernen Tarifen einfacher über die Wohnfläche. Für Ihr Objekt wird die richtige Summe ermittelt und ein Unterversicherungsverzicht eingeschlossen – damit sind Sie im Schadenfall immer voll abgesichert, auch wenn die Summe zu niedrig angesetzt wäre. Ob Ihre bestehende Summe reicht, können Sie selbst prüfen: Unterversicherung berechnen.

Versicherungswert & Beitrag erklärt

Welche Selbstbeteiligung sollte ich wählen?

Eine Selbstbeteiligung ist eine sinnvolle Option, wenn Sie den Beitrag senken möchten, ohne auf den notwendigen Versicherungsschutz zu verzichten. Viele Eigentümer wählen keine Selbstbeteiligung.

Für Einfamilienhäuser macht eine SB von 400 € jedoch einen spürbaren Unterschied in der Prämie. Für Mehrfamilienhäuser empfehle ich keine SB, da die Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen sind und die Selbstbeteiligung gegenüber Mietern nicht umlagefähig ist.

P.S.: Im Elementarbaustein besteht unabhängig davon eine eigene Selbstbeteiligung von in der Regel 500 € oder 1.000 €.

So senken Sie Ihren Beitrag

Ist der Elementarschadenschutz wirklich notwendig?

Ja – insbesondere in NRW. Die Flutkatastrophe 2021 und regelmäßige Starkregenereignisse zeigen: Selbst Lagen ohne klassisches Hochwasserrisiko können betroffen sein. Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation sind ohne Elementarbaustein nicht versichert. Mehrkosten: typisch 30–80 % des Grundbeitrags.

Elementarschutz: sinnvoll oder nicht?

Worauf sollte ich bei der Wahl des Anbieters achten?

Entscheidend sind der Leistungsumfang (Elementarschutz, grobe Fahrlässigkeit, Neuwert-Ersatz), ein Unterversicherungsverzicht sowie die Finanzstärke und Zuverlässigkeit des Versicherers in der Schadenregulierung. Der günstigste Beitrag nützt wenig, wenn im Schadenfall wichtige Bausteine fehlen. Ein persönlicher Ansprechpartner hilft, den passenden Tarif für Ihr Objekt zu finden.

Wie wechsle ich meine Gebäudeversicherung?

In drei Schritten: 1. Sie fordern über das Formular weiter unten ein Angebot an. 2. Der bestehende Vertrag wird verglichen und ein passender Tarif erstellt. 3. Die Kündigung des Altvertrags wird übernommen, sobald der neue Vertrag steht. Bei Beitragserhöhung, Schadenfall oder Hauskauf werden zusätzlich Sonderkündigungsrechte geprüft.

So wechseln Sie ohne Lücke

Wie kann ich meine alte Gebäudeversicherung kündigen?

Ordentlich mit 3 Monaten Frist zum Vertragsablauf. Sonderkündigungsrecht besteht nach Beitragserhöhung (1 Monat), nach einem Schadenfall oder beim Hauskauf. Ich kümmere mich um die Kündigung für Sie – sobald der neue Vertrag steht.

Kündigung & Wechsel Schritt für Schritt

Persönlich & unverbindlich

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Sven Leusenrink

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