Auch wenn die Frage nach der Notwendigkeit einer Gebäudeversicherung eher von obligatorischer Natur ist, taucht hier und da doch die Frage auf, ob die Gebäudeversicherung überhaupt eine Pflichtversicherung ist. In diesem Beitrag gebe ich Ihnen kurz Antwort.
Grundsätzlich besteht in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Jeder Immobilienbesitzer entscheidet selbst, ob er eine Gebäudeversicherung abschließt oder das finanzielle Risiko für zum Beispiel eintretende Gebäudeschäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm selbst tragen möchte. Welche Schäden eine Gebäudeversicherung im Einzelnen abdeckt, lesen Sie auf der Seite Leistungen.
Aber in der Kfz-Versicherung gibt es doch auch eine Versicherungspflicht! Dann gilt das doch zumindest auch für die Gebäude-Haftpflichtversicherung, oder? Nein. Auch hier gilt: Weder für das Gebäude noch für die Gebäude-Haftpflichtversicherung besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, obgleich diese beiden Versicherungsarten mitunter zu den wichtigsten Absicherungen zählen.
Bis zum Jahr 1994 gab es in einigen Bundesländern (zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern) eine Pflicht zur Gebäude-Feuerversicherung. Abgewickelt wurde diese über staatliche Monopolanstalten. Ab dem Jahr 1994 entfiel diese jedoch, und seither ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung bundeseinheitlich von freiwilliger Natur.
Anders sieht es hingegen bei fremdfinanzierten Immobilien aus. Hier hat der Kreditgeber ein natürliches Interesse daran, den Kreditausfall durch einen entstehenden Schaden abzusichern. In vielen Fällen fordern Banken daher einen sogenannten Sicherungsnachweis beziehungsweise Sicherungsschein. Dieser bezieht sich jedoch in erster Linie auf das Vorhandensein einer Feuerversicherung, nicht auf andere versicherte Gefahren. Ohne den Nachweis einer Feuerversicherung wird im schlimmsten Fall ein Darlehen nicht ausbezahlt. Worauf Sie beim Erwerb einer Immobilie achten sollten, lesen Sie auf der Seite Gebäudeversicherung beim Hauskauf.
Die Tatsache, dass Kreditgeber einen Sicherungsnachweis einfordern können, macht die Gebäudeversicherung umso wichtiger und bedeutender. Banken kalkulieren ihre Risiken mit ein – und selbst dann, wenn die Bank keinen Nachweis fordert, ist ein umfassender Gebäudeversicherungsschutz dringend zu empfehlen.
Die Elementarversicherung ist eine Deckungserweiterung im Rahmen der Gebäudeversicherung und leistet für Schäden infolge von Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Erdbeben. Weil solche Ereignisse in den letzten Jahren zugenommen haben – das Ahrtal-Hochwasser im Juli 2021 ist hierfür ein trauriges Beispiel –, kam aus der Politik immer häufiger die Forderung, die Elementarversicherung als Pflichtversicherung einzuführen.
Der Hauptgrund ist aber eher ein anderer: Je nach Lage einer Immobilie fallen die Kosten einer Elementarversicherung sehr hoch aus. Das führt dazu, dass in Risikogebieten viele die Kosten für diese Versicherung nicht tragen wollen oder können. Eine Versicherungspflicht würde zumindest dafür sorgen, dass der Staat nicht in der öffentlich wahrnehmbaren Pflicht stünde, im Schadenfall einzutreten.
Das geplante Modell sieht vor, Wohngebäude im Neugeschäft nur noch mit Elementardeckung anzubieten – der Kunde müsste diese also aktiv abwählen (Opt-out). Beschlossen oder in Kraft ist eine solche Pflicht zum jetzigen Zeitpunkt (Stand Juni 2026) allerdings noch nicht. Unabhängig davon ist der Elementarschutz für nahezu jedes Gebäude sinnvoll – sich im Ernstfall auf staatliche Hilfen zu verlassen, ist keine verlässliche Absicherung. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite Ist die Elementarversicherung sinnvoll?
Nein. Es gibt in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeversicherung. Die früheren Pflicht- und Monopolversicherungen einzelner Bundesländer wurden 1994 abgeschafft – seither ist der Abschluss freiwillig.
In der Regel ja. Bei einer Finanzierung verlangt die Bank meist mindestens eine Feuerversicherung als Sicherheit für das Darlehen und lässt sich dafür einen Sicherungsschein ausstellen. Ohne diesen Nachweis wird das Darlehen üblicherweise nicht ausgezahlt.
Eine Pflicht zur Elementarversicherung wird politisch diskutiert; geplant ist, Wohngebäude im Neugeschäft nur noch mit Elementardeckung anzubieten. Beschlossen und in Kraft ist diese Regelung aktuell aber noch nicht.
Nein. Die Gebäudeversicherung ist Sache des Eigentümers beziehungsweise Vermieters. Mieter sichern mit einer Hausratversicherung ihr bewegliches Eigentum ab – das Gebäude selbst versichert der Eigentümer.
Ja, im Sprachgebrauch werden beide Begriffe synonym verwendet. „Wohngebäudeversicherung“ ist dabei der genauere Tarif- und Fachbegriff für die Absicherung von Wohnhäusern.
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