Wer eine Immobilie kauft, steht – auf Käufer- wie auf Verkäuferseite – vor vielen Fragen. Hier erläutere ich Ihnen kurz und kompakt die wichtigsten Punkte, die es beim Eigentümerwechsel rund um die Gebäudeversicherung zu beachten gibt.
Der wichtigste Punkt vorab: Der Eigentümerwechsel ist rechtlich klar geregelt. Mit dem Tag der grundbuchamtlichen Eintragung tritt der Käufer automatisch in die Rechte und Pflichten eines bestehenden Gebäudeversicherungsvertrages ein. Maßgeblich ist also einzig das Datum, ab dem der neue Eigentümer tatsächlich im Grundbuch eingetragen ist – nicht eine Vormerkung (was oft irrtümlich angenommen wird) und auch nicht der Tag der Kaufpreiszahlung. Es zählt allein dieser Termin.
Als Käufer müssen Sie den Vertrag aber nicht zwangsläufig weiterführen – Sie haben mehrere Optionen (siehe unten). Wichtig für die Verkäuferseite: Der Verkäufer kann und muss den Versicherungsvertrag nicht selbst kündigen. Er sollte den Versicherer aber rechtzeitig über den Eigentümerwechsel informieren – am besten schon nach Abschluss des Kaufvertrages.
Für Käufer stellt sich die Frage, ob man den übernommenen Vertrag überhaupt fortführen sollte oder besser zu einem anderen Anbieter wechselt. Möchten Sie kündigen, geht das mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme über die bestehende Gebäudeversicherung. Sie haben dabei die Wahl:
Sinnvoll vor allem dann, wenn der Beitrag bereits im Voraus bezahlt wurde.
Der Schutz endet unmittelbar – achten Sie darauf, dass nahtlos ein neuer Vertrag greift.
Wichtig: In jedem Fall lohnt sich vorher ein Anbietervergleich. Prüfen Sie in Ruhe Leistungen und Beitrag, bevor Sie kündigen – so vermeiden Sie eine Deckungslücke und entscheiden auf einer soliden Grundlage. Worauf es beim Leistungsumfang ankommt, lesen Sie unter Leistungen der Gebäudeversicherung; wie sich der Beitrag zusammensetzt, unter Kosten der Gebäudeversicherung. Welche Kündigungsfrist in Ihrem Fall gilt, klärt der Kündigungs-Check.
Lassen Sie sich idealerweise rechtzeitig die Unterlagen bzw. den Versicherungsschein vom Vorbesitzer aushändigen. Sind keine Unterlagen vorhanden, fordern Sie den Verkäufer auf, bei der Versicherung Ersatz – etwa in Form einer Ersatzpolice – anzufordern und Ihnen auszuhändigen.
Schauen Sie sich die Versicherung schon im Vorfeld an und lassen Sie sich ein Angebot erstellen. Wichtig ist hier vor allem der Versicherungswert – dieser muss passen. Eine vom Vorbesitzer übernommene Summe ist der häufigste Grund für eine Unterversicherung: Was seit dem letzten Umbau am Haus passiert ist, steht in keiner alten Police. Beachten Sie aber: Als Käufer sind Sie gegenüber der Versicherung erst mit dem Tag der grundbuchamtlichen Eintragung auskunftsberechtigt.
Klären Sie bereits im Vorfeld, ob der Vorbesitzer Beiträge entrichtet hat und wie Sie damit verfahren möchten. Da Sie gesamtschuldnerisch haften, müssen Sie bei Übernahme des Vertrages den auf Sie entfallenden Beitragsanteil an den Voreigentümer erstatten – entweder gemäß mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung oder hilfsweise zum grundbuchamtlichen Umschreibungstermin. Wichtig: Wenn Sie den Vertrag später kündigen, erstattet der Versicherer den Beitrag Ihnen als Erwerber – nicht dem Vorbesitzer.
Sobald Sie vom Grundbuchamt Bescheid erhalten, nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem bisherigen Versicherer auf. Prüfen Sie den Versicherungsschutz und vereinbaren Sie in jedem Fall einen Gesprächstermin, um wichtige Einzelheiten zum Umfang zu erfragen. Lassen Sie sich dabei auch eine Vorschadenauskunft geben – diese benötigen Sie für einen möglichen Versicherungswechsel.
Alles rund um die Gebäudeversicherung – von den Kosten über die Leistungen bis zum Wechsel. Wählen Sie Ihr Thema:
Wenn Sie möchten, können Sie über das folgende Formular Kontakt aufnehmen. Ihre bestehende Police können Sie dabei als Dokument beifügen.
Kein Angebot nötig – schreiben Sie mir kurz, was Sie wissen möchten. Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Ihre Anfrage erreicht mich persönlich – und ich erstelle Ihnen im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Provinzial Versicherung ein Angebot für Ihre Gebäudeversicherung. Kostenlos und unverbindlich.
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