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Gebäudeversicherung · Leistungen

Gebäudeversicherung – was ist versichert?
Leistungen im Überblick

Ihr Gebäude zählt zu Ihren größten Vermögenswerten. Umso wichtiger ist es, es ausreichend gegen Schäden abzusichern. Eine Gebäudeversicherung ist zwar keine gesetzliche Pflicht – dennoch ist nahezu jedes Wohnhaus in Deutschland über eine solche Police geschützt. Aus gutem Grund: Ein größerer Schaden am Gebäude kann schnell existenzbedrohend werden. Welche Leistungen die Gebäudeversicherung im Schadenfall übernimmt und worauf Sie beim Umfang achten sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

Was zählt überhaupt zum „Gebäude“?

In der Gebäudeversicherung sind das Gebäude selbst, die Bausubstanz und alles fest damit Verbundene versichert – zum Beispiel Mauern, Dach, Fenster, Türen, Heizung, fest verlegte Böden und Fliesen sowie die Sanitärinstallation. Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser sind nur dann versichert, wenn sie im Vertrag ausdrücklich benannt und wertmäßig erfasst sind.

In meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest, dass der Unterschied zur Hausratversicherung nicht jedem geläufig ist. Die Begriffe ähneln sich zwar, stehen aber für zwei unterschiedliche Versicherungsarten. Anders als die Gebäudeversicherung schützt eine Hausratversicherung im Wesentlichen die Einrichtungsgegenstände und alles Bewegliche im Haus.

Sven Leusenrink

„Stellen Sie Ihr Gebäude gedanklich einmal auf den Kopf. Alles, was dann herunterfällt, zählt in der Regel nicht zur Gebäudeversicherung, sondern zur Hausratversicherung. Alles, was hängen bleibt, ist Gebäude.“

Sven Leusenrink, Gebäudeversichert.de20 Jahre Erfahrung mit Gebäudeversicherungen

Welche Schäden sind versichert?

In der Gebäudeversicherung sind im Wesentlichen drei Grundgefahren versichert, die sich im Detail noch weiter spezifizieren lassen: Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Diese Leistungen bilden den Kern der meisten Verträge. Darüber hinaus kann eine Elementarversicherung als vierter Baustein optional hinzugefügt werden (mehr dazu unten). Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen, sortiert nach Häufigkeit und Wichtigkeit.

Feuer

Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser sind mitversichert. Ein Brand führt im schlimmsten Fall zum Totalschaden – hier liegt das eigentliche Existenzrisiko.

Leitungswasser

Der häufigste Schaden in der Praxis: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Geräten wie Wasch- und Spülmaschine oder Heizung – typischerweise durch ein geplatztes Rohr oder einen defekten Schlauch. Folgeschäden an Mauerwerk, Estrich und Boden sind mitversichert. Nicht gemeint sind Regen, Grundwasser oder Rückstau – das fällt unter Elementar.

Sturm & Hagel

Als Sturm gilt Wind ab Windstärke 8 nach Beaufort (etwa 62 km/h). Versichert sind etwa abgedeckte Dächer oder ein umgestürzter Baum, der auf das Haus fällt. Hagel kann das ganze Jahr über auftreten und wird meist gemeinsam mit Sturm bewertet.

Elementar (optional)

Ein eigener Zusatzbaustein, der nicht automatisch enthalten ist. Er deckt Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben ab. Mehr dazu weiter unten.

Auch wenn die Elementarversicherung eine optionale Erweiterung darstellt, gehört sie – nicht zuletzt aufgrund der steigenden Schadenzahlen – heute zum absoluten Grundschutz. Achten Sie darauf, dass dieser Baustein in Ihrem Vertrag enthalten ist. Warum sich der Schutz heute fast überall lohnt und für welche Lagen er besonders wichtig ist, lesen Sie auf meiner Seite Ist die Elementarversicherung sinnvoll?

Diese Folgekosten übernimmt die Gebäudeversicherung mit

Die oben genannten Grundgefahren bilden den Kern eines Gebäudeversicherungsvertrages. Achten Sie darauf, dass darüber hinaus auch die folgenden Kosten in Ihrem Vertrag enthalten sind.

Wichtig: Da sich diese Folgekosten von Versicherer zu Versicherer in Art und Höhe unterscheiden, beschränke ich mich hier auf die wichtigsten.

  1. Abbruch- und Aufräumkosten

    Ein oftmals unterschätzter, aber enorm wichtiger Kostenfaktor. Nach einem Brandschaden sind etwa die Entsorgung von Brandschutt und die Aufräumarbeiten sehr kostenintensiv und können schnell einen fünf- bis sechsstelligen Betrag erreichen. Wichtig: In vielen Verträgen sind diese Kosten begrenzt und damit nicht ausreichend abgesichert – achten Sie hier auf mindestens 100 % Kostenübernahme.

  2. Hotel- und Unterbringungskosten

    Ist das Gebäude nach einem Versicherungsschaden zeitweise nicht bewohnbar, übernimmt die Versicherung die Hotel- und Unterbringungskosten für einen festgelegten Zeitraum. Achten Sie hier auf mindestens 12, besser 24 Monate.

  3. Mietausfall

    Besonders bei vermieteten Gebäuden wichtig: Bleiben nach einem Schaden – etwa einem Brand – die Mietzahlungen mangels nutzbaren Wohnraums aus, ersetzt die Versicherung den entstandenen Ausfall. Auch hier sollte die Leistungsdauer mindestens 12 Monate betragen. Ebenso werden berechtigte Mietminderungen, zum Beispiel nach einem Wasserschaden, in der Regel übernommen.

  4. Sachverständigenkosten

    Je nach Tarif übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Sachverständigen, der den Schaden fachgerecht feststellt und bewertet. Häufig greift diese Leistung erst ab einer Schadensumme von rund 30.000 Euro – also genau dann, wenn eine unabhängige Bewertung ohnehin am wichtigsten wird.

  5. Mehrkosten durch behördliche Auflagen

    Gebäude altern. Was früher der Baunorm entsprach, ist heute oftmals überholt. Der Neubau selbst ist in der Regel über die gleitende Neuwertversicherung abgedeckt. Achten Sie zusätzlich darauf, dass auch die Kosten für behördliche Auflagen im Zuge des Wiederaufbaus mitversichert sind – am besten zu 100 %.

Sinnvolle Zusatzbausteine

  1. Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

    Dieser Zusatzschutz sollte in keinem Vertrag fehlen, stellt aber oftmals eine Erweiterung dar. Hat grobe Fahrlässigkeit zu einem Schaden geführt, darf der Versicherer die Leistung sonst spürbar kürzen – je nach Schwere des Verschuldens. Gerade bei einem Brandschaden kann das zu einer Deckungslücke von mehreren Hunderttausend Euro führen. Achten Sie darauf, dass dieser Punkt immer zu 100 % – und nicht geringer – abgesichert ist.

  2. Gleitender Neuwert

    Das ist weniger ein Baustein als vielmehr die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme. In der Regel sind alle Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert, und das sollte auch absoluter Standard sein. Andernfalls müssten Sie Ihr Gebäude alle paar Jahre neu bewerten lassen, und jeder Schaden würde zu einer Kürzung führen. Die Versicherungssumme steht bei diesen Verträgen als Wert 1914 in Mark in der Police – was die Zahl in heutigen Euro bedeutet, rechnet der Rechner aus.

  3. Unterversicherungsverzicht

    Auch dieser Punkt sollte Standard sein. Lassen Sie den Wert von der Versicherung ermitteln, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wichtig ist dabei, dass die Angaben zu Quadrat- oder Kubikmetern stimmen. Gute Versicherer nehmen Ihnen dieses Risiko ab und führen eine eigene Wertermittlung durch. Fehlt der Verzicht, darf der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen – was das kostet, zeigt der Rechner Unterversicherung berechnen.

  4. Gebäudebeschädigung durch Einbruch und Einbruchversuch

    Diese Erweiterung ist ein völlig unterschätzter Baustein – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern. Da Einbruch keine Grundgefahr der Gebäudeversicherung ist, lässt sich mit ihr absichern, dass infolge eines Einbruchs beschädigte Türen und Fenster ersetzt werden. Eine Hausratversicherung der Mieter – sofern überhaupt vorhanden – kommt dafür in der Regel nicht auf. Gerade Schäden an Hauseingangstüren sind kostenintensiv und fehlen in vielen Verträgen.

    Anders sieht es bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern aus: Hier leistet in der Regel die eigene Hausratversicherung, was diesen Baustein überflüssig macht.

Sven Leusenrink

„Achten Sie immer darauf, dass die Versicherungssumme stimmt. Leider stelle ich bei Verträgen, die ich übernehme, immer wieder fest, dass diese fehlerhaft ist – und Kunden jahrelang unterversichert waren. Ich nehme Ihnen dieses Risiko ab und stelle gemeinsam mit Ihnen einen bedarfsgerechten Schutz für Ihr Gebäude zusammen. So zahlen Sie nicht zu viel für überflüssige Dinge, haben aber das Existenzielle und Wichtige gut abgesichert.“

Sven Leusenrink, Gebäudeversichert.de20 Jahre Erfahrung mit Gebäudeversicherungen

Was ist nicht versichert?

An dieser Stelle gehe ich auf einige Dinge ein, die häufig zu Missverständnissen führen. Denn eine Gebäudeversicherung ist zwar umfassend, aber nicht jeder Schaden lässt sich versichern. Ich beschränke mich hier auf die nicht „versicherbaren“ Fälle, die mir in der Praxis am häufigsten begegnen.

Wichtig: Dies ist keine abschließende Liste. Ausschlaggebend sind immer die Klauseln des jeweiligen Versicherers und der vereinbarte Versicherungsumfang.

  1. Grundwasserschäden

    Damit wird man insbesondere im Zusammenhang mit der Elementarversicherung häufiger konfrontiert. Tritt Grundwasser in das Gebäude ein, kommt dafür keine Versicherung auf.

  2. Risse, natürliche Senkungen, Bergschäden

    Erdbebenschäden und Erdrutsche sind über die Elementarversicherung oft abgesichert – aber nur, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Elementarereignis stehen und dieses ursächlich dafür ist. Das betrifft jedoch nicht natürliche Risse und Senkungen des Gebäudes. Auch Bergschäden, die durch Bergbau verursacht werden, sind nicht versicherbar.

  3. Sturm unter Windstärke 8

    Bei einem Sturm zählt in erster Linie die flächige Windstärke ab 8 Beaufort (etwa 62 km/h). Eine einzelne Windböe kann hier problematisch sein, weil sie diese Schwelle nicht zwingend erfüllt – auch wenn sie örtlich einen Schaden anrichtet.

  4. Verschleiß, Abnutzung, mangelnde Instandhaltung

    Als Gebäudeeigentümer haben Sie grundsätzlich die Pflicht, das Gebäude instand zu halten und Schäden zu beheben. In jedem Gebäudeversicherungsvertrag finden Sie dazu den Punkt „Obliegenheiten“. Werden diese verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

  5. Vorsatz

    Eigentlich selbsterklärend: Gemeint sind vorsätzlich – also absichtlich – herbeigeführte Schäden. Diese sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

  6. Schäden an beweglichen Gegenständen

    Wie oben unter „Was zählt überhaupt zum Gebäude?“ erklärt, sind Schäden an beweglichen Gegenständen nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt – etwa, wenn ein Sturm den losen Pavillon im Garten wegfegt. Solche Dinge zählen nicht zum Gebäude.

Häufige Fragen zu den Leistungen

Was ist der Unterschied zwischen Gebäude- und Hausratversicherung?

Die Gebäudeversicherung deckt alles fest mit dem Haus Verbundene ab – also Mauern, Dach, Fenster, Heizung und die fest verlegten Bestandteile. Die Hausratversicherung schützt dagegen alles Bewegliche wie Möbel, Elektronik und Kleidung. Beide ergänzen sich: Für einen vollständigen Schutz braucht es in der Regel beide Versicherungen.

Ist ein vollgelaufener Keller bei Starkregen mitversichert?

Nur dann, wenn der Elementarbaustein eingeschlossen ist. In der Grunddeckung aus Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sind Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung nicht enthalten.

Ist die Elementarversicherung sinnvoll?

Ab wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden?

Versichert ist ein Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort, das entspricht etwa 62 km/h. Liegt die Windgeschwindigkeit darunter, gilt im Sinne der Versicherungsbedingungen kein Sturm – auch wenn örtlich ein Schaden entstanden ist.

Ist meine Photovoltaikanlage automatisch mitversichert?

Nein. Eine Photovoltaik- oder Solaranlage ist nicht automatisch eingeschlossen – sie muss im Vertrag als Ausstattungsmerkmal angegeben und ausdrücklich mitversichert werden. Alternativ lässt sie sich über eine eigene Photovoltaik-Police absichern.

Was bedeutet „gleitender Neuwert“?

Der gleitende Neuwert ersetzt im Schadenfall die Wiederherstellung zu den aktuellen Preisen – ohne Abzug für das Alter des Gebäudes. Es gibt keine feste Versicherungssumme; der Wert wird jährlich über den Baupreisindex fortgeschrieben. Das schützt Sie zuverlässig vor einer Unterversicherung.

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